Bekanntmachung vom 28. März 2024

Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „An der Industriestraße“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Bebauungsplan Nr. 11 An der Industriestraße 3. Teiländerung und Erweiterung; BK vom 22.03.2024

Auszug aus der Planzeichnung; Norden ist oben, kein Maßstab

Der Marktgemeinderat des Marktes Rennertshofen hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „An der Industriestraße“ aufzustellen.

 

Der Geltungsbereich für die 3. Änderung umfasst die Grundstücke Tlf. Fl.Nr 581/4 der Gemarkung Rennertshofen und die Fl.Nrn. 75/1 und 75/2 der Gemarkung Mauern. Das Plangebiet weist eine Größe von rund 3.800 qm auf.

 

Mit der Fläche der 3. Teiländerung des Bebauungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Überplanung einer brachliegenden Fläche im Anschluss an das Firmengelände der Firma Kettlitz Chemie GmbH und Co.KG geschaffen werden.

 

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. Februar 2024 über die eingegangenen Stellungnahmen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „An der Industriestraße“ beraten, den Planentwurf in der Fassung vom 27.02.2024 gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Der o.g. Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung, Textteil mit Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung des Marktes wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit

 

vom 02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024

 

einschließlich dieser Bekanntmachung im Internet auf der Seite des Marktes in der Rubrik „Wirtschaft und Standort - Bauen, aktuelle Bebauungsplananhörungen, unter folgender Adresse veröffentlicht:
https://www.rennertshofen.de/Bebauungsplananhoerungen.html.

 

Ebenso sind diese Unterlagen über das Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal herunterzuladen.


Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus des Marktes Rennertshofen, Zimmer-Nr. 1, Marktstr. 18, 86643 Rennertshofen, während der allgemeinen Dienststunden (Montag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 07.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr) öffentlich aus (barrierefreier Zugang). Außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist eine Einsichtnahme nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

 

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

 

Berichte, Gutachten, Untersuchungen:

 

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 11 „An der Industriestraße“ – 3. Teiländerung und Erweiterung in der Fassung vom 27.02.2024, mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Lufthygiene, Landschaft, Mensch und Gesundheit, Kultur- und Sachgütern sowie zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern,
  • Schalltechnische Untersuchung, Möhler + Partner Ingenieure, Augsburg, Bericht vom 29.01.2024, Nr. 070-01912-01,mit Aussagen zu Schallemissionen und zur Beurteilung der Immissionen

Umweltbelange aus Stellungnahmen im Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB:

 

  • Schutzgut Lebensräume für Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt:
      • LRA Neuburg-Schrobenhausen, Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege: Anregungen zur Ausbildung der Ortsrandeingrünung (Umfang der Pflanzung, Pflanzqualität), zu Einfriedungen und zu den Pflanzlisten
      • LRA Neuburg-Schrobenhausen, Untere Naturschutzbehörde: Ausgleichsmaßnahmen; Artenschutz (Zauneidechse); Ortsrandeingrünung
  • Schutzgut Fläche:
      •  - - -
  • Schutzgut Boden
      •  - - -
  • Schutzgut Wasser:
      • Zweckverband zur Wasserversorgung der Heimberggruppe: Hinweise zum Umgang mit Änderungen oder Neuerungen an der Wassererschließung (Kostenerstattungsverträge)
      • Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt: Hinweis der Gültigkeit der Stellungnahmen im Rahmen der 2. Änderung
  • Schutzgut Klima und Lufthygiene:
      • LRA Neuburg-Schrobenhausen, Bauamt: Hinweise zur Tabelle „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ (in der Begründung)
  • Schutzgut Mensch und Gesundheit
      • LRA Neuburg-Schrobenhausen, Untere Immissionsschutzbehörde: Hinweis auf eine zuerfolgende Aktualisierung der schalltechnischen Untersuchung an die Flächenerweiterung
      • Staatliches Bauamt Ingolstadt: Hinweis auf die bestehenden, von der Staatsstraßeausgehenden Emissionen
  • Schutzgut Kultur- und Sachgütern
      • - - -

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.


Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die Adresse bauleitplanung@wipflerplan.de oder franz.meyr@rennertshofen.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg in Textform oder im Rathaus während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht
hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.


Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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